§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Belturis, Kurfürstenstraße 143, 10785 Berlin (nachfolgend "Auftragnehmer"), und dem jeweiligen Auftraggeber über Leistungen der Fassadenreinigung, Graffitientfernung und Anti-Graffiti-Beschichtung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder die Aufnahme der Leistungserbringung zustande. Die Grundlage des Angebots ist die Vor-Ort-Besichtigung, bei der Untergrund, Verschmutzungsart und Umfang eingeschätzt werden. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
§ 3 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot. Nicht im Angebot enthaltene Leistungen, insbesondere Maler- und Putzarbeiten, werden nicht erbracht. Der Auftragnehmer behält sich vor, das Reinigungsverfahren bei unvorhergesehenen Umständen anzupassen, sofern dies zur Vermeidung von Substanzschäden am Untergrund erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in diesem Fall informiert.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu reinigenden Flächen zugänglich sind. Fahrzeuge, Gegenstände und Pflanzen, die den Arbeitsbereich beeinträchtigen könnten, sind vor Arbeitsbeginn zu entfernen. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über bekannte Vorschäden an der Fassade. Werden Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, hat der Auftragnehmer das Recht, die Leistung zu verschieben. Mehrkosten, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, trägt der Auftraggeber.
§ 5 Vergütung und Zahlung
Die Vergütung ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB. Für nicht ausgeführte Leistungen wird keine Vergütung berechnet. Für Mehraufwand, der sich aus unvorhergesehenen Umständen ergibt und mit dem Auftraggeber abgestimmt wurde, wird ein Nachtrag erstellt.
§ 6 Abnahme
Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Mängel bei der Abnahme anzuzeigen. Werden Mängel nicht angezeigt, obwohl sie erkennbar waren, gilt die Leistung als mängelfrei abgenommen. Die Abnahme kann schriftlich oder durch Inbetriebnahme der gereinigten Fläche erfolgen.
§ 7 Mängelansprüche
Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB Minderung oder Rücktritt verlangen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Leistung.
§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden, unbegrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Für Schäden an der Fassade, die auf nicht angezeigten Vorschäden oder falschen Angaben des Auftraggebers beruhen, haftet der Auftragnehmer nicht. Die gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9 Kündigung
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung nicht zahlt oder wenn sich herausstellt, dass die Leistung aus technischen Gründen nicht erbracht werden kann. Bei Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund hat der Auftragnehmer Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.
§ 10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung erfolgt gemäß der DSGVO und dem BDSG. Einzelheiten entnehmen Sie der Datenschutzerklärung unter Belturis.sbs/privacy.html.
§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.